Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist bei Privatimmobilien?

Teile der Regierungskoalitionen wollen die Möglichkeit zur steuerfreien Veräußerung von Privatimmobilien nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abschaffen.

Betroffen wären nicht nur vermietete, sondern auch selbst genutzte Privatimmobilien.

Damit würde eine wesentliche Säule privater Altersversorge der sog. Mittelschicht wegbrechen. Ebenso hätte das erhebliche Auswirkungen auf die langfristige Steuerplanung der Steuerpflichtigen und den Immobilienmarkt.

Teile der Regierungskoalition wollen die Möglichkeit zur steuerfreien Veräußerung von Privatimmobilien nach Ablauf einer zehnjährigen „Spekulationsfrist“, durch eine von der Haltedauer unabhängige Wertzuwachssteuer ersetzen.

Im Ergebnis soll mit der Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist ein seit beinahe 100 Jahren bestehender Besteuerungsgrundsatz beseitigt werden, auf den sich zahlreiche Immobilieneigentümer und Sparer in Bezug auf die flankierende Absicherung ihrer Altersvorsorge und Vermögensbildung verlassen.

Schon heute gibt es den gewerblichen Grundstückshandel. Danach ist die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines Fünfjahreszeitraums grundsätzlich gewerblich, das heißt, die Wertzuwächse sind bereits heute voll steuerverhaftet.

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