Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2022 bewerten die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland neu. Dazu müssen alle Grundstückeigentümer eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" abgeben.

Je nach Bundesland werden unterschiedliche Angaben benötigt. Stellen Sie möglichst zeitnah die für die Erklärung benötigten Informationen zusammen, zum Beispiel:

  • Gemarkung und Flurstücks des Grundvermögens
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
  • Fläche des Grundstücks
  • bisherige Einheitswertbescheide

Beachten Sie: Muss ein Grundbuchauszug oder eine Flurkarte angefordert werden, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ab dem 1. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 sind die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Dieser Stichtag gilt auch für steuerlich beratene Mandanten. Die elektronische Übermittlung ist Pflicht, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig um einen ELSTER-Zugang bemühen, falls dieser noch nicht besteht, oder Sie wenden sich an uns und wir erstellen Ihre Feststellungserklärung und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Ab dem 1. Januar 2025 ist dann die neue Grundsteuer zu zahlen.

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag : 7.30 - 13.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

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