Steuerberater Verhasselt GbR

Unternehmer

Merkblatt zur innergemeinschaftlichen Lieferung

Damit eine Lieferung in das EU-Ausland eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Gegenstand muss nachweislich von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU gelangt sein.
  • Der Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt.
  • Der Erwerber muss den Gegenstand der Lieferung in einem anderen Mitgliedstaat der EU der Erwerbsbesteuerung unterwerfen.

Der liefernde Unternehmen muss (möglichst bei Bestellung) vom Abnehmer eine USt-IdNr. erhalten. Diese USt-IdNr. muss er auf formale Richtigkeit und Gültigkeit überprüfen.

  • Prüfung im Internet (einfache Anfrage) unter www.bzst.de (bitte Ausdruck als Beweis nicht vergessen)
  • Prüfung per Fax (qualifizierte Auskunft) Faxbestätigungsverfahren 06831/456-444

Bei erstmaliger Lieferung sollte immer die qualifizierte Auskunft eingeholt werden.

In der Regel genügt eine einmalige bzw. einmal jährliche Überprüfung der USt-IdNr. Sollte es sich um hohe Summen handeln, ist zu empfehlen, die USt-IdNr. vor jeder Transaktion zu überprüfen.

Soweit Sie die Richtigkeit der USt-IdNr. des Abnehmers überprüft und nachgewiesen haben, können Sie davon ausgehen, dass der Leistungsempfänger die oben genannten Voraussetzungen erfüllt hat (Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG).

Die Rechnung muss neben den üblichen Angaben beide USt-IdNr. (also des Rechnungsempfängers und Rechnungsausstellers) und einen Hinweis auf der Rechnung z.B. „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG“ bzw. „§ 6a UStG“ oder einen ähnlichen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung enthalten.

Stand: Oktober 2018

Informationen für Unternehmer

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