Die neuen Tagessätze (Verpflegungsmehraufwendungen)
Eintägige Dienstreisen | Mehrtägige Dienstreisen | |
Abwesenheit mehr als 8 Std. | Abwesenheit 24 Std. | An- und Abreisetag |
14 EUR | 28 EUR | je 14 EUR |
Bewirtung durch den Arbeitgeber bei beruflicher Auswärtstätigkeit
Handelt es sich um ein Belohnungsessen (inklusive Getränke) mit einem Wert über 60 EUR, liegt in Höhe des tatsächlichen Wertes steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Liegt der Wert einer üblichen Mahlzeit (inklusive Getränke) bis 60 EUR, muss unterscheiden werden.
Liegen keine steuerlichen Voraussetzungen für Verpflegungsmehraufwendungen vor, erfolgt der Ansatz als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu Sachbezugswerten (Frühstück 1,80 EUR, Mittag- oder Abendessen 3,40 EUR).
Sind die steuerlichen Voraussetzungen für Verpflegungsmehraufwendungen erfüllt, liegt kein Arbeitslohn vor. Allerdings sind dann die Verpflegungsmehraufwendugen um 5,60 EUR (Frühstück) bzw. 11,20 EUR (Mittag- oder Abendessen) zu kürzen.
Eine Pauschalierung der Sachbezugswerte oder Kürzungen mit 25 v.H. ist jeweils möglich.