Steuerberater Verhasselt GbR

Unternehmer

Versicherungspflicht Selbständiger

Versicherungspflichtig kraft Gesetz (SGB VI § 2) sind u. a.

 

  • Lehrer und Erzieher, ohne Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers;
  • Pflegepersonen, ohne Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers;
  • Künstler und Publizisten nach Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG);
  • Hausgewerbetreibende,
  • Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind;
     
  • Personen, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem Verdienst über 450 Euro im Monat beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind (Faustregel: 5/6 der Betriebseinnahmen werden über einen Auftraggeber generiert); (☼) 
     
    Befreiung von der Versicherungspflicht (SGB VI § 6) ist möglich u. a. für
     
  • Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, wenn für sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden
  • (☼)  Personen für einen Zeitraum von 3 Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • (☼)  Personen nach Vollendung des 58. Lebensjahres, wenn sie nach einer zuvor selbständigen Tätigkeit erstmals versicherungspflichtig würden 
     
    Freiwillige Versicherung (SGB VI § 7) möglich bei
  • Personen, die nicht versicherungspflichtig sind; für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an
     

Informationen für Unternehmer

Bitte bedenken Sie die Schnellebigkeit im heutigen Tagesgeschäft, auch - oder sogar insbesondere - im Steuerrecht. Es kann daher vorkommen, dass wir von der Tagesaktualität überholt werden. Eine Haftung für die Informationen in den nachfolgenden Merkblättern können wir daher nicht übernehmen. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen daher direkt an. So können Sie sicher sein, dass die Information immer genau und umfassend ist.

Unsere Informationen für Unternehmer

Hier finden Sie einige Informationen, die wir für Selbstständige zusammengestellt haben. So können Sie auf schnellem Weg noch mal wichtige Informationen nachlesen. Sollten weitere Fragen bleiben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Mitarbeiters finden Sie unter KANZLEI.

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