Seitenbereiche
Inhalt

Gründung einer eGbR

eGbR steht für eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ist als solche eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern gegründet wird. Zur Gründung einer eGbR wird weder Startkapital noch eine Mindesteinlage benötigt. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich.

Sie können die Seite Gründung einer eGbR auch als PDF speichern.

Merkblatt speichern als PDF

eGbR steht für eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ist als solche eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern gegründet wird. Zur Gründung einer eGbR wird weder Startkapital noch eine Mindesteinlage benötigt. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich.

Der wesentliche Unterschied zwischen einer eGbR und einer „normalen“ GbR liegt in der Eintragung im Gesellschaftsregister.

Typische Anwendungsbereiche: Start-ups, Bürogemeinschaften, vorübergehende Zusammenschlüsse

Vor- und Nachteile einer eGbR
Vorteile ✅Nachteile ⛔️
Einfache und günstige Gründungunbeschränkte Haftung der Gesellschafter
Kein Stammkapital zur Gründung erforderlichEintragung ist Gesellschafts- und Transparenzregister
Geringer VerwaltungsaufwandAutomatische Einstufung als OHG durch Finanzamt möglich
eigenständige Rechtspersönlichkeit durch die EintragungNicht so gute Reputation im Geschäftsleben

Stand: 1. Januar 2026

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.