Eine OHG ist eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt und von mindestens zwei Personen gegründet werden kann. Ein Handelsgewerbe ist jeder kaufmännische Geschäftsbetrieb. Ein Mindestkapital ist keine Voraussetzung bei der Gründung der OHG.
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Eine OHG ist eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt und von mindestens zwei Personen gegründet werden kann. Ein Handelsgewerbe ist jeder kaufmännische Geschäftsbetrieb. Ein Mindestkapital ist keine Voraussetzung bei der Gründung der OHG.
Entwickeln Sie eine klare Geschäftsidee und erstellen Sie einen Businessplan. Dieser hilft Ihnen, Ihre Ziele, Marktanalysen, Finanzplanung und Geschäftsstrategie zu definieren.
Gesellschafter:
Die Gesellschafterinnern und Gesellschafter einer OHG können sowohl natürliche als auch juristische Personen sowie Personengesellschaften (mit Ausnahme der GbR) sein. Eine Maximalanzahl an Gesellschaftern ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist allerdings zu beachten, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern erforderlich ist.
Firmenname:
Wählen Sie einen geeigneten Firmennamen, der den gesetzlichen Anforderungen (z. B. Unterscheidungskraft, keine Verwechslungsgefahr) entspricht und legen Sie den Sitz der OHG fest.
Eine OHG kann als Sachfirma, Personenfirma als auch als gemischte Firma geführt werden. Jedenfalls muss die Firma den Zusatz „offene Handelsgesellschaft" (oder „OHG“) führen. Beispiele: Sachfirma: Werkzeughandel OHG; Namensfirma: Huber OHG; gemischte Firma: Huber Werkzeughandel OHG
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern über den Betrieb der gemeinschaftlichen Gesellschaft.
Bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Die Schriftform ist hierbei zu Beweiszwecken zu einem späteren Zeitpunkt sehr empfehlenswert.
Folgende zwingende Angaben sind im Gesellschaftsvertrag festzulegen:
der gemeinsam verfolgte Zweck
Pflicht zur Förderung des gemeinsam verfolgten Zwecks
Vereinbarung über das gemeinschaftliche Auftreten nach außen
Stimmrechte
Kapitaleinbringung
Gewinnauszahlungen
Ausscheiden eines Gesellschafters aus der OHG
Eintragung ins Handelsregister
Anmeldung zum Handelsregister
Die OHG ist möglichst bald (idealerweise vor Beginn der Tätigkeit) von allen Gesellschaftern zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.
Erforderliche Angaben bei der Anmeldung:
Firmenname
Rechtsform
Sitz
Namen der Gesellschafter inkl. Beruf, Adresse und Geburtsdatum
Einlagen (Haftsumme) des/r Kommanditisten
Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft
Geschäftszweig
Abweichungen von den Vertretungsbefugnissen
Die Anmeldung muss notariell beglaubigtwerden und ist beim zuständigen Amtsgericht der Niederlassung einzureichen.
Einzureichende Unterlagen:
Antrag auf Eintragung ins Handelsregister
Angaben zu den Gesellschaftern
Handelsregisterauszug, wenn einer der Gesellschafter eine juristische Person ist.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung kann erst nach Veröffentlichung der Handelsregistereintragung erfolgen. Spätestens bis zur tatsächlichen Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit muss das Gewerbe angemeldet sein.
Melden Sie Ihre OHG als Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an.
Jeder Gesellschafter muss eine eigene Gewerbeanmeldung für die OHG vornehmen.
*Eine Ausnahme von dieser Regel besteht für die sog. Freien Berufe (Künstler, Lehrer, Ärzte, Wissenschaftler, Rechtsanwälte usw.). Informieren Sie sich im Voraus, welche Qualifikationen oder Erlaubnisse für Ihre geplante Tätigkeit notwendig sind, damit Sie alle benötigten Unterlagen bei der Gewerbeanmeldung parat haben.
Einzureichende Unterlagen:
ausgefülltes Formular zur Anmeldung des Gewerbes (das Formular ist vom Geschäftsführer bzw. geschäftsführenden Gesellschafter auszufüllen)
gültige Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter inkl. Meldebescheinigung
Gewerbeerlaubnis und weitere branchenspezifische Genehmigungen
Die Gewerbeanmeldung kann bei vielen Ämtern auch online durchgeführt werden. Dabei erfolgen die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlung der Gebühr auf elektronischem Weg.
Gewerbeschein: Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der erfolgten Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
Anmeldung zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt – Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens
Der steuerliche Erfassungsbogen wird Gründerinnern und Gründern nach erfolgter Gewerbeanmeldung automatisch zugesandt. Der ausgefüllte Bogen ist innerhalb eines Monats ab Gründung dem zuständigen Finanzamt über ELSTER zu übermitteln.
Steuernummer:
Reichen Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen beim Finanzamt ein, um eine Steuernummer zu erhalten. Dadurch erhält das Finanzamt Kenntnis von Ihrer beruflichen Eigenständigkeit. Die Steuernummer ist eine der Pflichtangaben bei der Erstellung einer Ausgangsrechnung.
Die private Steuernummer kann nicht auf der Steuererklärung angegeben werden, die zur Berechnung der Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz- und ggf. Körperschaftsteuer eines Unternehmens dient.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
Beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie Handel innerhalb der EU betreiben werden. Die USt-IdNr. ersetzt die Steuernummer auf Rechnungen und dient der eindeutigen Identifikation von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Bei Rechnungen für innergemeinschaftliche Leistungen und Lieferungen muss diese immer angegeben werden.
Der ausgefüllte Bogen ist die Grundlage für die Besteuerung Ihrer OHG und kann aufgrund des Umfangs der abgefragten Daten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und überprüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre Angaben im Erfassungsbogen.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Melden Sie Ihre OHG bei der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche nach der Gründung an. Die Anmeldung hat bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche zu erfolgen. Die Berufsgenossenschaft ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und als solche liegen ihre Leistungen im Bereich der Prävention und Unfallentschädigung bzw. im Versicherungsschutz.
Sozialversicherung
Gesellschafter/Geschäftsführer
Grundsätzlich sind alle Personen in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Hauptberuflich Selbstständige stellen jedoch eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht dar und sind versicherungsfrei. Hierbei handelt es sich um keine absolute Versicherungsbefreiung, sondern vielmehr um eine Sozialversicherungspflicht, die auf Kranken- und Pflegeversicherung beschränkt ist.
Im Bereich der sog. Freien Berufe unterliegen viele Selbstständige der Versicherungspflicht. Im Zweifelsfall kann ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) eingeleitet werden.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer OHG haben aufgrund der Versicherungsfreiheit für Selbstständige die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
In Ausnahmefällen (z. B. bei selbstständigen Handwerkern) kann eine Sozialversicherungspflicht für OHG-Gesellschafter bestehen.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Für Selbstständige bestehen keine Beitragspflichten für Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Mitarbeiter/Personal
Anmeldung zur Sozialversicherung
Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einstellen, trifft Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht zur Anmeldung Ihres Personals bei den jeweiligen Behörden.
Voraussetzungen, die vor der Beschäftigung bzw. vor der Anmeldung von Arbeitnehmern vorliegen müssen:
Anmeldung des Arbeitgebers beim Finanzamt (bei einer selbstständigen Lohnabrechnung)
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit
Für die Anmeldung neuer Arbeitnehmer werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:
Steueridentifikationsnummer
Sozialversicherungsausweis
Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen
*ggf. Arbeitserlaubnis, Nachweis der Elternschaft, Schwerbehindertenausweis, branchenspezifische Nachweise
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK) oder in der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Aufgrund der Komplexität der Materie ist die Festlegung der Kammerzugehörigkeit nicht immer einfach. Daher übernehmen die zuständigen Behörden, die die Gewerbeanmeldung durchführen, die Prüfung der Kammerzugehörigkeit.
Weitere Schritte
Buchführung und Jahresabschluss
Informieren Sie sich ausführlich über die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben betreffend die laufende Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses Ihrer OHG.
Die OHG ist gesetzlich zur Bilanzierung
Besteuerung
Die OHG unterliegt der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer.
Der Gewinn der OHG zählt als steuerpflichtiges Einkommen und wird von den einzelnen Gesellschaftern nach erfolgter Aufteilung entsprechend den Gesellschaftsanteilen im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert.
Versicherungen
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen bereits abgeschlossen haben, und überlegen Sie, ob Sie weitere freiwillige Versicherungen für Ihre Unternehmenstätigkeit abschließen möchten.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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