Steuerberater Verhasselt GbR

Unternehmer

Rechnungen

Notwendige Angaben bei Rechnungsausstellung

Damit eine Rechnung vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende Angaben enthalten sein:

  1. der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
  2. der vollständige Name und die Anschrift des Leistungsempfängers,
  3. die Steuernummer oder Umsatzsteuer - Identifikationsnummer,
  4. das Ausstellungsdatum,
  5. der Liefer- oder Leistungszeitpunkt bzw. ein entsprechender Vermerk, wenn dieses Datum mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt,
  6. eine fortlaufende Nummerierung (eine oder mehrere Zahlenreihen, die einmalig vergeben werden),
  7. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
  8. das Entgelt für die Lieferung oder sonstigen Leistung (nach Steuersätzen),
  9. den auf das Entgelt (Nr. 8) entfallenden Steuerbetrag und Steuersatz oder, für den Fall der Steuerfreiheit einen Hinweis darauf.

Bei einer Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, sind die Angaben zu den Punkten 1., 4., 7. und der Bruttorechnungsbetrag sowie der anzuwendende Steuersatz oder für den Fall der Steuerfreiheit, der Hinweis darauf, ausreichend.

Bei Abschlagsrechnungen muss auf der Schlussrechnung vermerkt sein, wann welcher Abschlag vereinnahmt worden ist.

Fehlt eines der oben genannten Merkmale, erkennt das Finanzamt den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger, der Unternehmer ist, nicht an!

Bei Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück an Nichtunternehmer (Endverbraucher) sind Sie verpflichtet, einen Vermerk auf der Rechnung anzubringen: „Die Rechnung ist 2 Jahre aufzubewahren.“ Außerdem ist mitzuteilen, wie hoch Handwerkerleistungen sind, die nicht Materiallieferungen betreffen.

Stand: Oktober 2018

Informationen für Unternehmer

Bitte bedenken Sie die Schnellebigkeit im heutigen Tagesgeschäft, auch - oder sogar insbesondere - im Steuerrecht. Es kann daher vorkommen, dass wir von der Tagesaktualität überholt werden. Eine Haftung für die Informationen in den nachfolgenden Merkblättern können wir daher nicht übernehmen. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen daher direkt an. So können Sie sicher sein, dass die Information immer genau und umfassend ist.

Unsere Informationen für Unternehmer

Hier finden Sie einige Informationen, die wir für Selbstständige zusammengestellt haben. So können Sie auf schnellem Weg noch mal wichtige Informationen nachlesen. Sollten weitere Fragen bleiben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Mitarbeiters finden Sie unter KANZLEI.

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